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LoB im öffentlichen Dienst richtig berechnen

Astrid Meyer-Häupler |

2. Juni 2026

Kategorien

Lohnabrechnung, Payroll

Praxisleitfaden für Personalstellen und tarifgebundene Einrichtungen

Ein zentraler Bestandteil moderner Vergütungssysteme im öffentlichen Dienst ist die LoB (leistungsorientierte Bezahlung). Sie ermöglicht es, individuelle Leistungen gezielt zu honorieren und gleichzeitig Transparenz in der Personalsteuerung zu schaffen. In der Praxis bestehen jedoch häufig Unsicherheiten bei der Berechnung und bei der Abgrenzung der relevanten Entgeltbestandteile.

Dieser Beitrag bietet eine fundierte und praxisnahe Übersicht zur LoB-Berechnung nach TVöD § 18 Leistungsentgelt und zeigt, wie die Regelungen in verschiedenen Tarifbereichen angewendet werden.

Was ist die leistungsorientierte Bezahlung

Die LoB ist ein variabler Entgeltbestandteil, der zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt wird. Ziel ist es, individuelle Leistungen, Zielerreichungen oder Teambeiträge finanziell anzuerkennen.

Im Gegensatz zum festen Gehalt ist die LoB leistungsabhängig ausgestaltet. Sie wird in der Regel einmal jährlich ausgezahlt und basiert auf einer Leistungsbewertung des Vorjahres. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt über Dienst oder Betriebsvereinbarungen und kann je nach Organisation unterschiedlich sein.

Tarifliche Einordnung der LoB

Die leistungsorientierte Bezahlung ist in mehreren Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes verankert. Die grundlegenden Prinzipien der LoB sind in diesen Tarifwerken vergleichbar, auch wenn sich Details in der praktischen Umsetzung unterscheiden können.

TVöD

für Bund und Kommunen

TV-L

für Beschäftigte der Länder

TV-H

für Beschäftigte des Landes Hessen

TV-V

für Versorgungs­unternehmen

Zeitliche Grundlage der LoB

Ein wesentlicher Aspekt der Berechnung ist die zeitliche Zuordnung:

Die LoB wird immer rückwirkend ermittelt. Grundlage sind die Entgelte und die Leistung des bereits abgeschlossenen Kalenderjahres. Die Auszahlung erfolgt im darauffolgenden Jahr. Damit gilt, dass die Leistung eines Jahres erst im nächsten Jahr finanziell berücksichtigt wird.

Bildung des Budgets der LoB

Das LoB-Budget bildet die finanzielle Grundlage für die spätere Auszahlung der leistungsorientierten Bezahlung.

In der Praxis wird das Budget als prozentualer Anteil der ständigen Jahresentgelte aller anspruchsberechtigten Beschäftigten ermittelt. In vielen Tarifbereichen beträgt dieser Anteil rund 2 % der ständigen Entgelte des Vorjahres.

Die Berechnung ist einfach: Die Summe der maßgeblichen Jahresentgelte wird mit dem festgelegten Prozentsatz multipliziert. Das daraus resultierende Ergebnis bildet das Gesamtbudget, das anschließend nach den jeweiligen Regelungen der Dienstvereinbarung oder des Tarifvertrags verteilt wird.

Welche Entgelte in die Berechnung einfließen

Für die korrekte Berechnung ist entscheidend, welche Entgeltbestandteile berücksichtigt werden.

Einbezogen werden alle ständigen Monatsentgelte. Dazu zählen insbesondere das Tabellenentgelt sowie regelmäßig gezahlte Zulagen mit Dauercharakter.

Nicht einbezogen werden variable oder einmalige Zahlungen. Dazu gehören unter anderem die leistungsorientierte Bezahlung selbst, Jahressonderzahlungen, Überstundenvergütungen, Zeitzuschläge sowie sonstige Prämien.

Auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden nicht berücksichtigt. Weder die Anteile der Beschäftigten noch die Arbeitgeberanteile fließen in die Berechnung ein. Maßgeblich ist ausschließlich das tarifliche Bruttoentgelt ohne Nebenkosten.

Monatsentgelte

Tabellenentgelt, regelmäßige Zulagen

Variable/einmalige Kosten

LoB, Jahressonderzahlungen, Überstundenvergütungen, Zeitzuschläge, Prämien


Steuern


Sozial­­ver­sicher­ungs­beiträge

Konkreter Rechenweg der LoB

Die Berechnung erfolgt in mehreren klar definierten Schritten:

Das Gesamtbudget wird ermittelt, indem die Summe der relevanten Jahresentgelte mit dem festgelegten Prozentsatz multipliziert wird.


Die Gesamtleistung aller Beschäftigten wird (i. d. R. über ein Bewertungssystem, ein Punktesystem oder Zielvereinbarungen) festgestellt.


Der Wert einer Leistungseinheit wird berechnet, indem das Gesamtbudget durch die Gesamtleistung geteilt wird.


Die individuelle LoB ergibt sich schließlich aus der Multiplikation der eigenen Leistungsbewertung mit diesem Wert.

Ein Beispiel verdeutlicht den Ablauf:

Summe der relevanten Jahresentgelte = 2 000 000 €
Festgelegter Prozentsatz = 2 %
Gesamtbudget = 2 000 000 € 0,02 = 40 000 €

Bei einer Summe der Jahresentgelte von zwei Millionen Euro und einem Prozentsatz von zwei Prozent ergibt sich ein Budget von vierzigtausend Euro.


Gesamtleistung aller Beschäftigten = 2 500 Punkte


Punktwert = 40 000 € / 2 500 Punkte = 16 €/Punkt

Wenn die Gesamtleistung zweitausendfünfhundert Punkte beträgt, ergibt sich ein Punktwert von sechzehn Euro.


Individuelle Leistungsbewertung = 85 Punkte
Individuelle LoB = 85 Punkte 16 €/Punkt = 1 360 €

Bei einer individuellen Bewertung von fünfundachtzig Punkten ergibt sich eine LoB von eintausenddreihundertsechzig Euro.

Alternative Berechnungsmodelle

Neben klassischen Punktesystemen existieren auch vereinfachte Modelle. Dabei wird die LoB als prozentualer Anteil des individuellen Jahresentgelts berechnet und mit einem Leistungsfaktor kombiniert.

Diese Modelle sind administrativ einfacher, erfordern jedoch ebenfalls eine klare Regelung in den jeweiligen Vereinbarungen.

Fachliche und organisatorische Anforderungen

Die konkrete Ausgestaltung der LoB erfolgt auf Grundlage von Dienst- oder Betriebsvereinbarungen. Diese müssen transparente und nachvollziehbare Kriterien für die Leistungsbewertung enthalten.

Für die Umsetzung ist insbesondere eine saubere Abgrenzung der Entgeltbestandteile sowie eine nachvollziehbare Berechnungssystematik erforderlich. Zudem ist eine klare Kommunikation gegenüber den Beschäftigten wesentlich für die Akzeptanz des Systems.

Ein Anspruch besteht grundsätzlich auf Teilnahme am System, nicht jedoch auf eine bestimmte Höhe der Auszahlung.

Typische Fehler in der Praxis

Diese Fehler treten in der praktischen Anwendung häufig und wiederkehrend auf:

Einbeziehung von

Sonderzahlungen

in die Berechnungsbasis

Berücksichtigung von

Arbeitgeberkosten

statt des tariflichen Bruttoentgelts

fehlerhafte

zeitliche Zuordnung

der Leistungszeiträume

Unklare / mangelhaft dokumentierte

Bewertungssysteme

Fazit

Die leistungsorientierte Bezahlung ist ein wirkungsvolles Instrument zur Förderung von Leistung im öffentlichen Dienst. Eine korrekte und transparente Umsetzung setzt jedoch eine präzise Berechnung, eine klare Abgrenzung der relevanten Entgeltbestandteile und eine nachvollziehbare Systematik voraus.

Entscheidend ist, dass sich die Berechnung stets auf die ständigen Entgelte des Vorjahres bezieht und die Verteilung leistungsabhängig erfolgt. Die konkrete Ausgestaltung liegt dabei in der Verantwortung der jeweiligen Organisation und sollte klar geregelt und dokumentiert sein.

Astrid Meyer-Häupler

Astrid Meyer-Häupler

Astrid Meyer-Häupler ist Geschäftsführerin von PLUSpoint HR. Mit jahrelanger Erfahrung im digitalen Personalmanagement und einem feinen Gespür für die Praxis begleitet sie Unternehmen auf ihrem Weg in die moderne Arbeitswelt. Ihr Ziel: HR-Prozesse effizient, rechtssicher und mitarbeiterorientiert gestalten – mit Herz und Verstand. Sie lebt die Werte von PLUSpoint HR und bringt fundierte Fachexpertise in Personalmanagement, Entgeltabrechnung, Zeitwirtschaft und Dienstplanung mit. Ihre besondere Stärke liegt in der Personalabrechnung und der praxisnahen Gestaltung moderner Dienstplanung.

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